top of page

Hausordnung der Staatlichen Regelschule Nöbdenitz

 

 Wir, die Schüler und Lehrer, wollen eine Schule, in der Lernen Spaß macht und sich jeder  wohlfühlt. Diese Hausordnung soll die Grundlage für den ordnungsgemäßen Ablauf des  Schulalltages sein. Sie ist für alle Schüler verbindlich und gilt im gesamten Schulgelände.  Sollte es zu Verstößen gegen die Schulordnung kommen, werden Maßnahmen ergriffen, die  Schüler und Lehrer gemeinsam erarbeitet haben.

 

 1)

 Unser Verhalten in der Schule soll geprägt sein von gegenseitiger Achtung,      Rücksichtnahme, Höflichkeit und Toleranz. Diese Grundsätze gelten nicht nur im wörtlichen  und schriftlichen Sinn. Kleidungstücke die Gewalt verherrlichen und menschenverachtenden  oder verfassungsfeindlichen Charakter haben, sind an unserer Schule nicht erwünscht.

 

 2)

 Wir achten schulisches und persönliches Eigentum und behandeln es schonend. Mutwilliges  und fahrlässiges Beschädigen wird entsprechend geahndet (Ersatzpflicht). Auf  Wertgegenstände und Geldbeträge ist selbst zu achten, da bei Verlust von Seiten der Schule  kein Schadenersatz geleistet werden kann.

 

 3)

 Der Gebrauch und das Mitführen jeglicher legaler und illegaler Betäubungsmittel (Alkohol,  Tabakwaren, Drogen usw.) sind im gesamten Schulgelände verboten. Neben der  unverzüglichen Information an die Eltern/Erziehungsberechtigten erfolgt, je nach  Schwere  des Verstoßes, eine polizeiliche Anzeige des Vorfalles.

 

 4)

 Aus Versicherungsgründen ist nur die Waldstraße als Schulweg zu benutzen. Fehlende  Fußwege und die Enge der Straße erfordern eine besondere Aufmerksamkeit und  Rücksichtnahme. Fußgänger gehen hintereinander auf der rechten Straßenseite und  Fahrzeuge befahren den Schulweg in einer angemessenen, langsamen Fahrweise.

 

 5)

 Die Schüler können mit einem altersgerechten Fahrzeug zur Schule kommen. Das Befahren  des Schulgeländes ist nicht gestattet! Ab dem Eingangstor werden die Fahrzeuge geschoben  und an den vorgesehenen Parkplätzen abgestellt. Die Fahrzeuge müssen sich in einem  verkehrssicheren Zustand befinden und sind selbständig vor Diebstahl zu sichern. Eine  Haftung seitens der Schule kann nicht erfolgen.

 

 6)

 Bei unterrichtsfreier Zeit und in den Ferien ist der Aufenthalt im Schulgelände und im  Schulhaus verboten. Ausnahmen werden von der Schulleitung nach rechtzeitigem Antrag und  mit entsprechenden Auflagen gestattet.

 

 7)

 An unserer Schule verhalten wir uns umweltbewusst. Dazu trennen wir im Schulhaus den Müll  und halten das Schulgelände sowie den Schulweg sauber.

 

 8)

 Wir halten die Regeln für die Arbeit im Unterricht (Aushang in allen Klassenräumen) ein,  achten auf Pünktlichkeit und stehen zum Unterrichtsbeginn an unserem Platz. Die  Unterrichtsmaterialien (incl. HA-Heft und Federmappe) liegen auf dem Tisch. Der Lehrer  beendet den Unterricht. Nach der letzten Stunde im Unterrichtsraum wird der Raum sauber  verlassen und die Stühle (außer montags) hochgestellt (verantwortlich: Ordnungsdienst und  Lehrer).

 

 

 9)

 Die Pausen dienen der Erholung und Vorbereitung auf den Unterricht. Wir gehen (nicht rennen)  rücksichtsvoll durch die Flure und achten auf eine angemessene Lautstärke. In der großen  Pause und in der Mittagspause gehen wir sofort auf den Schulhof. Die aufsichtführenden  Lehrer werden durch Schüler der Klasse 10 unterstützt.* Den Anweisungen des  Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.

 

 10)

 In den Freistunden haben die Schüler die Möglichkeit sich im Klassenraum, im Schulgelände  oder im Glasraum/Freizeitraum aufzuhalten. Dabei ist besonders auf Ruhe und Ordnung zu  achten, um den Unterricht der anderen Klassen nicht zu stören. Das Verlassen des  Schulgeländes, der ständige Wechsel des Aufenthaltsortes und das Herumlaufen im  Schulgebäude ist nicht erlaubt.

 

 11)

 Die Umkleideräume sind keine Aufenthaltsräume! Die für die Klassen vorgesehenen  Hakennummern sind einzuhalten und wir achten auf Ordnung sowie Sauberkeit.

 

12)

 Die Handys werden vor Unterrichtsbeginn in die vorgesehenen Handyboxen im abgeschalteten  Zustand abgegeben. Bei Nichtabgabe wird das Handy eingezogen und die  Eltern/Erziehungsberechtigen dürfen das Handy bei der Schulleitung wieder abholen. Nach der  letzten Stunde erfolgt die Ausgabe durch den Lehrer. In begründeten Notfällen kann sich der  Schüler das Handy jederzeit aushändigen lassen. 

 

 Nöbdenitz, den 02.01.2012

 

  Anlagen:

 -Alarm- und Evakuierungsplan

 -Regeln für die Arbeit im Unterricht

 -Maßnahmenkatalog zu Verstößen gegen die Hausordnung

*außer Kraft gesetzt

bottom of page